BVfK-Wochenendticker 22. Oktober 2016

 

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Diplomatie: Über die Abwägung zwischen krassem Anprangern und dem Erhalt der Dialogebene.

 

Mitgliederumfrage

zu den neuen mobile.de-Service-Modellen.

 

Mobile.de entwickelt WKDA-Alternative:

Private Verkäufer werden direkt dem Handel zugeführt.

 

Veranstaltungshinweis: Der mobile.de Weckruf!

Am 10. November 2016 mit Podiumsdiskussion u.a. zum Thema "Trade-in"

 

BVfK-Sonderkonditionen Gewerbepartner:

SANTANDER  22.10.2016 bis 31.01.2017

 

Aus der BVfK-Rechtsabteilung:

WENIG GUTES VOM BGH: HÄNDLER IN DER PFLICHT, WENN DIE HERSTELLERGARANTIE NICHT GREIFT!

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

der heutige Wochenendticker hat einen ungewöhnlichen mobile.de-Schwerpunkt, was unter anderem verdeutlicht, dass die regelmäßige und pointierte BVfK-Kritik auch bei Branchengrößen, die man bisher für überheblich und eine Quasi-Monopolsituation missbrauchend gehalten hat, zum konstruktiven Dialog führen kann.

Eine solche Entwicklung erreicht man nicht von heute auf morgen. Sie ist das Ergebnis einer wohl besonnenen Diplomatie, bei der es auch oft um die Abwägung zwischen krassem Anprangern einerseits und wie auch dem Erhalt der Dialogebene geht.

Sie werden sich erinnern: Per Mitgliedervotum haben Sie noch vor drei Jahren die BVfK- Juristen aufgefordert, gerichtliche Schritte gegen mobile.de einzuleiten, wenn bestimmte Missstände nicht beseitigt werden. Wenngleich dies innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgte, haben wir eine Entwicklung angestoßen, die langsam, aber stetig zu mehr Bereitschaft führte, die Anregungen und Beschwerden aus der Händlerschaft zu berücksichtigen.

Die sind Ergebnisse, auf die wir stolz sein können, wenn gleich wir damit natürlich noch lange nicht am Ziel sind.

Dieses Ziel steht unter der Überschrift BVfK-DIGITAL. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, regelmäßig die aktuellen Entwicklungen zu prüfen und vorausschauende Perspektiven zu erkennen und zu begleiten. In dem Zusammenhang besteht bekanntermaßen auch die Absicht, eine eigene BVfK-Plattform zu entwickeln und zu etablieren.

Dem steht allerdings nicht entgegen, dass wir bestehende oder neue Systeme kritisch und konstruktiv begleiten. Wir halten in dem Zusammenhang das mobile.de-Konzept für interessant, wenngleich bereits heute erkannt werden kann, dass auch für das BVfK-Konzept Raum bleibt. Wir bleiben also auch hier am Ball, denn wir wollen natürlich Ihren Auftrag immer bestmöglich erfüllen:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

 

Feedback immer gerne direkt an a.klein@bvfk.de

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Mitgliederumfrage

zu den neuen mobile.de-Service-Modellen ab 2017

Ab 2017 kündigt mobile.de drei neue Service-Modelle an, bei denen Kfz-Händler künftig zwischen verschiedenen Paketen wählen können.

Hier eine der ersten Reaktionen aus dem Mitgliederkreis:

„Bisher nutzen wir das Profikonto. Hintergrund war, dass wir vorher die Blickfänger genutzt haben. Dann hat mobile uns angeboten, das Profikonto zu nutzen. Im Gegenzug haben wir alle Blickfänger kostenlos nutzen können. Leider spiegelt die Möglichkeiten in der Übersicht nur ca. 50 % der Nachfrage (mit abfallender Tendenz) weiter. Ich finde daher die Übersicht unvollständig.

Die Statistik sagt, dass das ca. die Hälfte der Anfragen über mobile Endgeräte, wie einem Handy oder Tablett erfolgen. Welche Vorteile habe ich dort als Komfort- bzw. Premiumhändler? Der vollständigkeitshalber hätte ich mir hier auch eine entsprechende Ausführung gewünscht, weil gerade in diesem Bereich die Zukunft liegt.

 Wir haben auf den ersten Blick die Modelle überprüft. Soweit ich sehen kann, sind im Standardmodell die Preise nicht gestiegen. Wir haben uns für das Premiumprodukt entschieden. Mit den 20 % Preisvorteil würden wir ausnahmsweise Geld sparen.“

Was meinen die übrigen BVfK-Mitglieder? Eine echte Verbesserung oder nur eine weitere Preiserhöhung? Bitte stimmen Sie online über folgende Fragen ab:

1. Wie beurteilen Sie als mobile.de-Nutzer die neuen Service-Modelle ab 2017 allgemein?

2. Wie beurteilen Sie das Preis-Leistungsverhältnis im Allgemeinen?

3. Ändert sich etwas an den Kosten für Ihr Unternehmen im Vergleich zu Ihrem aktuellen Paket?

4. Was halten Sie von den einzelnen Paket-Funktionen generell?

5. Sagen Sie uns in Ihren eigenen Worten kurz Ihre Meinung zu den neuen Service-Modellen ab 2017.

Über diesen Link gelangen Sie zur Umfrage:

>>>  https://www.bvfk.de/umfrage-zu-den-neuen-mobile-de-service-modellen-ab-2017/

Besten Dank für Ihr Mitwirken! 

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Mobile.de entwickelt WKDA-Alternative

Private Verkäufer werden direkt dem Handel zugeführt

Mit einem Anfang 2016 gestarteten Pilot-Projekt „EinfacherAutoverkauf.de“ will mobile.de den Handel zukünftig beim Auto-Ankauf noch besser unterstützen.

In einer Pilot-Phase wurde in den Städten Berlin, Stuttgart, Halle (Saale) und Kaiserslautern das Modell getestet.

Der private Verkäufer kann sich wie bei bekannten Ankaufsplattformen einen „Online-Preis“ ermitteln lassen. Daraufhin wird ihm die Möglichkeit geboten, einen Termin bei einem passenden Händler zu verabreden, der bereit ist, das Fahrzeug nach eingehender Prüfung und realer Preiskalkulation sofort anzukaufen.

Für 2017 ist nun eine Verbesserung des Termin-Buchungs-Prozesses, der Aufbau eines dedizierten Partner-und Terminbetreuungsteams,  die stufenweise Ausweitung des Partnerhändlernetzwerks auf ganz Deutschland und schließlich die Integration in mobile.de geplant.

Die Voraussetzungen für Händler, die am System partizipieren wollen, bestehen aus

Verfügbarkeit:

- Mindestens ein Mitarbeiter Vollzeit für den Ankauf verfügbar

- Öffnungszeiten Montag bis Samstag

- Annahme sämtlicher Terminanfragen im Rahmen der Öffnungszeiten

Hohe Qualitätsstandards:

- Berücksichtigung der 5 Schritte für den Ankauftermin (Vorbereitung, Empfang, Fahrzeug-Kontrolle, Verhandlung und Abschluss)

- Teilnahme der Einkäufer an Online-oder vor-Ort-Schulungen durch mobile.de

- Hohe Kundenzufriedenheitswerte

Weitere Voraussetzungen:

- Ankauf aller Marken innerhalb eines Ankaufprofils

- Jedem Verkäufer ein Angebot machen

- Ausreichende Ankaufskapazitäten

 www.mobile.de

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Veranstaltungshinweis: Der mobile.de Weckruf!

Am 10. November 2016 mit Podiumsdiskussion u.a. zum Thema "Trade-in"

Auch in diesem Jahr veranstalten mobile.de und Kfz-Betrieb in Würzburg den „mobile.de Weckruf!“ – ein Forum für Autohaus-Inhaber, -Geschäftsführer, Verkaufs-, Marketing- bis hin zu Onlineverantwortlichen  um den Herausforderungen des Online-Handels aktiv zu begegnen.

In diesem Jahr wird es um folgende Themen gehen:

• Noch im „Örtlichen“ oder schon auf dem Tablet?
Wie Sie mit einer digitalen Händlermarke für Autohäuser umgehen.

• Interessante Zukaufsquellen oder neue Wettbewerber?
Was Trade-in-Plattformen Autohäusern bringen.

• Podiumsdiskussion zum Thema "Trade-in" mit namhaften Diskutanten aus der Branche, u. a.: Ansgar Klein | BVfK Bundesverband freier KFZ-Händler, Bart van Veenendaal | AAA Auto (Prag), Jochen Cuntz | mobile.de

• Noch im Rennen oder schon längst abgehängt?
Wie Sie die Online-Fitness Ihrer Teams trainieren und Budgets richtig einsetzen.

"Der mobile.de Weckruf!" will am 10. November 2016 im Vogel Convention Center (VCC) in Würzburg mit spannenden Impulsvorträgen, Praxisforen von Händlern für Händler und einer Podiumsdiskussion Anworten auf diese Fragen geben.

http://www.weckruf-mobile.de/de

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BVfK-Sonderkonditionen Gewerbepartner:

SANTANDER  22.10.2016 bis 31.01.2017

Ab dem 22.10.2016 bietet die Santander Consumer Bank allen BVfK-Mitgliedern zum Jahresendspurt unter dem Punkt SoPro das Aktionsprogramm „YES Santander 2017 Plus“ an.

Hier alle Informationen im Überblick:

- Kondition 2,29 % mit RSV+ALO oder RSV ohne ALO + Safe/Flat 36/48/60  und  2,69 % mit RSV ohne ALO

 - Laufzeit von 12-84 Monate Linear und 12-60 Monate Budget

 - Für alle NW,VFW und GW

 - RSV-Pflicht

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:  mitgliederdienst@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

WENIG GUTES VOM BGH:

HÄNDLER IN DER PFLICHT, WENN DIE HERSTELLERGARANTIE NICHT GREIFT!

„Inklusive Audi-Anschlussgarantie bis 11/2014“ hieß es in dem Inserat bei mobile.de, mit dem der Händler den gebrauchten Audi TT RS angeboten hat. Im Kaufvertrag wurde auf den Inhalt des Inserats Bezug genommen. Nähere Angaben zur Garantie erfolgten nicht.

Kurz nach dem Kauf mussten infolge von Motorproblemen Reparaturen durchgeführt werden, die für den Käufer aufgrund der Garantie zunächst kostenfrei blieben. Später verweigerte die Audi AG weitere Garantieleistungen. Am Kilometerstand sei manipuliert worden. In der Folge wurden bereits angefallene Kosten anteilig auf den Käufer abgewälzt. Dieser wollte sich damit nicht und trat wegen des Wegfalls der Garantie vom Kaufvertrag zurück.

Nachdem die Gerichte in den unteren Instanzen noch zugunsten des Händlers entschieden hatten, folgte vor dem BGH der Nackenschlag: Das Fahrzeug sei sachmangelhaft, weil die seinerzeit versprochene Herstellergarantie nun nicht mehr vorhanden sei (BGH, Urteil vom 15.6.2016, Az. VIII ZR 134/15). Der Käufer könne daher grundsätzlich aus Gewährleistung gegen den Händler vorgehen.

Hoffnungsschimmer: Der Händler, der an der Garantiepanne völlig schuldlos war, hat noch nicht endgültig verloren. Vor dem OLG München geht die Sache jetzt in die Schlussrunde. Hierbei geht es insbesondere um die Frage, ob dem Händler Gelegenheit gegeben werden muss, die Sache durch Nacherfüllung (beim GW-Verkauf durch Nachbesserung) geradezurücken.

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung:

Der BVfK hat diese Problematik schon länger im Auge. Der Verband kann derzeit keinen Grund erkennen, warum der Wegfall der Herstellergarantie nicht nachbesserungsfähig sein soll. Dabei folgen wir weniger dem Ansatz des hier verklagten Händlers, dass die Herstellergarantie ohne weiteres durch Rückgängigmachung der Manipulation wiederhergestellt werden kann. Vielmehr kann der Händler selbst oder durch Bereitstellen einer entsprechenden Garantie dafür sorgen, dass der Käufer nicht schlechter gestellt wird als mit einer einstehenden Herstellergarantie. Vor diesem Hintergrund sehen wir dem weiteren Verlauf des Verfahrens gebannt entgegen.

(BGH - VIII ZR 134/15)

SO

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